Rubrik: Existenzgründung [Alle Rubriken]
Flensburg* Bei der HWK Flensburg startet am 17.01.2011 ein Lehrgang zum Fotografenmeister. Auch wennn dieser Meisterbrief nicht nicht mehr vorgeschrieben ist, so bietet er neben solidem Wissen zur Selbstständigkeit als Fotograf auch die Möglichkeit, sich von der Konkurenz abzuheben.
Weitere Infos erteilt die Handwerkskammer Flensburg.
Weitere Infos erteilt die Handwerkskammer Flensburg.
Bedingt durch hohe Lebenshaltungskosten und Studiengebühren sowie fehlende elterliche und staatliche Unterstützung sind viele Studenten auf Einkünfte angewiesen, die ein Studium überhaupt ermöglichen. Wer dabei lieber als Selbstständiger unterwegs sein möchte um sich den Ärger mit Kündigungsfristen, Verträgen und Lohnsteuerkarten ersparen zu können, der muss allerdings auch eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Hier muss eine Auflistung aller Einkunftsarten (in einigen Fällen auch Gewerbe- und Umsatzsteuer) vorliegen.
Eine selbständige Tätigkeit macht in der Regel nur dann Sinn, wenn der Student mehrere Jobs parallel ausführt, denn so kann er ein Beschäftigungsverhältnis in ein Auftragnehmerverhältnis umwandeln. Hier tritt der Student dann als freier Unternehmer gegenüber seinem Auftraggeber auf und die vielen Bereiche des Arbeitsrechts müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Für die erbrachte Leistung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, egal auf welchen Bereich sich die Tätigkeit bezieht. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Auftragnehmer eine Haftungspflicht gegenüber dem Auftraggeber hat.
Die Unterschiede zum regulären Arbeitnehmer sind wie folgt zu sehen:
Selbstständige erstellen ihre Rechnungen an den Auftraggeber eigenständig und erhalten eine direkte Vergütung.
Selbstständige sind einkommensteuer-, umsatzsteuer- und in einigen Fällen auch gewerbesteuerpflichtig.
Selbstständige müssen sich um eine eigene Krankenversicherung und nötigenfalls auch um eine Altersvorsorge kümmern.
Selbstständige handeln die Arbeitsbedingungen und Vergütung für ihre Leistung eigenständig aus.
Selbständige haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit. Es besteht auch kein Anspruch auf Beschäftigung bzw. kein Kündigungsschutz.
Selbständige sollten eine Schadensersatzversicherung abschließen, die sie gegenüber dem Auftraggeber absichert.
Gelegentlich muss der selbständige Student ein Gewerbe anmelden, es ergeben sich aber keinerlei Änderungen des Studentenstatus daraus.
In 2006 wurden die Grenzwerte für Selbstständige neu geregelt und gelten derzeit wie hier aufgelistet:
Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem jährlichen Einkommen von 24.500 Euro.
Umsatzsteuerpflicht zahlen Selbständige bei mindestens 16.620 Euro im laufenden Jahr, wenn im kommenden Jahr wenigstens 50.000 Euro Einkommen zu erwarten sind.
Mitglieder der jeweiligen Handelskammer zahlen ab einem Gewinn von 5.150 Euro einen Beitrag.
Wer mehr als 7.235 Euro verdient, zahlt Lohnsteuer.
Studenten müssen sich ab einem Einkommen von 3.900 Euro selbst krankenversichern und fallen aus der Familienversicherung der Eltern heraus.
Bei Einnahmen von 7.188 Euro inklusive einem etwaigen Bafög-Anteil wird den Eltern kein Kindergeld mehr gezahlt.
Den Anspruch auf Bafög verliert man bei einem Betrag von 4.227,36 Euro
Hierbei stellt man nun schnell fest, dass die Einnahmen der selbständigen Tätigkeit schon ausreichend hoch sein sollten, damit sich der Verlust des Kindergeldes oder des gezahlten Bafögs nicht negativ niederschlägt. Ansonsten gilt es die festgelegten Grenzwerte im Blick zu behalten und die selbständige Tätigkeit daran anzupassen.
Damit die Grundlagen der Scheinselbständigkeit nicht berührt werden, sollten Studenten eventuell den Weg des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ beschreiten. Hier kann er keine anderen Arbeitnehmer auf seine Rechnung arbeiten lassen und sollte überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Die Zahlungen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung entfallen, der Student zahlt aber in die Rentenversicherung ein. Wichtig ist, dass die Vorgaben durch den Auftraggeber nicht in Zeit, Ort oder Inhalt durch diesen festgelegt sind. Eine Bezahlung erfolgt in der Regel zeitbezogen und nicht ergebnisorientiert. So kann man den Vorwürfen der Scheinselbständigkeit aus dem Weg gehen, die vom Rentenversicherungsträger genau geprüft werden.
Der Freelancer oder Freiberufler unterliegt anderen Bedingungen. Er ist selbstständig und geht einer Tätigkeit aus dem künstlerischen, erzieherischen, unterrichtenden oder schriftstellerischen Bereich nach, die eine höhere Bildung voraussetzen. Er muss kein Gewerbe anmelden und erhält zur Versteuerung seiner Einnahmen eine eigene Steuernummer. Seine Einnahmen gibt er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung an. Hier kann er dann aber auch Ausgaben absetzen.
Arbeitet ein Student nur während der Semesterferien Ferienjobs in einer selbständigen Tätigkeit, muss für den kurzen Zeitraum kein Gewerbe angemeldet werden. Dieser Zeitraum umfasst etwa 2-3 Monate des Jahres.
Eine selbständige Tätigkeit macht in der Regel nur dann Sinn, wenn der Student mehrere Jobs parallel ausführt, denn so kann er ein Beschäftigungsverhältnis in ein Auftragnehmerverhältnis umwandeln. Hier tritt der Student dann als freier Unternehmer gegenüber seinem Auftraggeber auf und die vielen Bereiche des Arbeitsrechts müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Für die erbrachte Leistung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, egal auf welchen Bereich sich die Tätigkeit bezieht. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der Auftragnehmer eine Haftungspflicht gegenüber dem Auftraggeber hat.
Die Unterschiede zum regulären Arbeitnehmer sind wie folgt zu sehen:
Selbstständige erstellen ihre Rechnungen an den Auftraggeber eigenständig und erhalten eine direkte Vergütung.
Selbstständige sind einkommensteuer-, umsatzsteuer- und in einigen Fällen auch gewerbesteuerpflichtig.
Selbstständige müssen sich um eine eigene Krankenversicherung und nötigenfalls auch um eine Altersvorsorge kümmern.
Selbstständige handeln die Arbeitsbedingungen und Vergütung für ihre Leistung eigenständig aus.
Selbständige haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit. Es besteht auch kein Anspruch auf Beschäftigung bzw. kein Kündigungsschutz.
Selbständige sollten eine Schadensersatzversicherung abschließen, die sie gegenüber dem Auftraggeber absichert.
Gelegentlich muss der selbständige Student ein Gewerbe anmelden, es ergeben sich aber keinerlei Änderungen des Studentenstatus daraus.
In 2006 wurden die Grenzwerte für Selbstständige neu geregelt und gelten derzeit wie hier aufgelistet:
Gewerbesteuerpflicht besteht ab einem jährlichen Einkommen von 24.500 Euro.
Umsatzsteuerpflicht zahlen Selbständige bei mindestens 16.620 Euro im laufenden Jahr, wenn im kommenden Jahr wenigstens 50.000 Euro Einkommen zu erwarten sind.
Mitglieder der jeweiligen Handelskammer zahlen ab einem Gewinn von 5.150 Euro einen Beitrag.
Wer mehr als 7.235 Euro verdient, zahlt Lohnsteuer.
Studenten müssen sich ab einem Einkommen von 3.900 Euro selbst krankenversichern und fallen aus der Familienversicherung der Eltern heraus.
Bei Einnahmen von 7.188 Euro inklusive einem etwaigen Bafög-Anteil wird den Eltern kein Kindergeld mehr gezahlt.
Den Anspruch auf Bafög verliert man bei einem Betrag von 4.227,36 Euro
Hierbei stellt man nun schnell fest, dass die Einnahmen der selbständigen Tätigkeit schon ausreichend hoch sein sollten, damit sich der Verlust des Kindergeldes oder des gezahlten Bafögs nicht negativ niederschlägt. Ansonsten gilt es die festgelegten Grenzwerte im Blick zu behalten und die selbständige Tätigkeit daran anzupassen.
Damit die Grundlagen der Scheinselbständigkeit nicht berührt werden, sollten Studenten eventuell den Weg des „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ beschreiten. Hier kann er keine anderen Arbeitnehmer auf seine Rechnung arbeiten lassen und sollte überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Die Zahlungen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung entfallen, der Student zahlt aber in die Rentenversicherung ein. Wichtig ist, dass die Vorgaben durch den Auftraggeber nicht in Zeit, Ort oder Inhalt durch diesen festgelegt sind. Eine Bezahlung erfolgt in der Regel zeitbezogen und nicht ergebnisorientiert. So kann man den Vorwürfen der Scheinselbständigkeit aus dem Weg gehen, die vom Rentenversicherungsträger genau geprüft werden.
Der Freelancer oder Freiberufler unterliegt anderen Bedingungen. Er ist selbstständig und geht einer Tätigkeit aus dem künstlerischen, erzieherischen, unterrichtenden oder schriftstellerischen Bereich nach, die eine höhere Bildung voraussetzen. Er muss kein Gewerbe anmelden und erhält zur Versteuerung seiner Einnahmen eine eigene Steuernummer. Seine Einnahmen gibt er als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung an. Hier kann er dann aber auch Ausgaben absetzen.
Arbeitet ein Student nur während der Semesterferien Ferienjobs in einer selbständigen Tätigkeit, muss für den kurzen Zeitraum kein Gewerbe angemeldet werden. Dieser Zeitraum umfasst etwa 2-3 Monate des Jahres.
Gründerwoche - Was Jugendliche zur Selbständigkeit mit Onlineshop, Blog, ebay & Co. beachten sollten
Das Gruenderlexikon führt im Rahmen der Gründerwoche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine einwöchige Aktion durch, die speziell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen im Bereich der Existenzgründung via Onlineshop, eBay oder Blog zugeschnitten ist. Die Gründung kann dabei sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich erfolgen. In der Woche vom 15.11. bis 21.11.2010 wird so jeder Tag unter einem anderen Motto stehen.
Vom Beginn der Selbständigkeit, über Fördermittel, Bürokratie, Recht, AGBs, Steuern, Versicherungen bis hin zum Marketing sollte alles und für jeden etwas dabei sein.
Mehr zu den Gründerwochen des Gruenderlexikons
Für Fachautoren
Das Gruenderlexikon sucht zu diesem Zwecke noch Fachautoren und bietet denen für die zur Verfügungstellung ihres Wissens gratis Werbung auf dem Gruenderlexikon. Mehr zum Thema Fachautoren für die Gründerwoche
Sponsoren gesucht
Ohne Sponsoren kein Gewinnspiel, daher ruft das Gruenderlexikon Unternehmen auf, am Sponsoring zur Gründerwoche teilzunehmen.
Wir wünschen gerade den Jugendlichen zu diesem Event viel Erfolg und eine Menge Aha-Erlebnisse
Vom Beginn der Selbständigkeit, über Fördermittel, Bürokratie, Recht, AGBs, Steuern, Versicherungen bis hin zum Marketing sollte alles und für jeden etwas dabei sein.
Mehr zu den Gründerwochen des Gruenderlexikons
Für Fachautoren
Das Gruenderlexikon sucht zu diesem Zwecke noch Fachautoren und bietet denen für die zur Verfügungstellung ihres Wissens gratis Werbung auf dem Gruenderlexikon. Mehr zum Thema Fachautoren für die Gründerwoche
Sponsoren gesucht
Ohne Sponsoren kein Gewinnspiel, daher ruft das Gruenderlexikon Unternehmen auf, am Sponsoring zur Gründerwoche teilzunehmen.
Wir wünschen gerade den Jugendlichen zu diesem Event viel Erfolg und eine Menge Aha-Erlebnisse








