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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine muslimische Lehrerin im Unterricht weiterhin ein Kopftuch tragen darf. Für ein Verbot gebe es keine gesetzliche Grundlage, urteilten die Richter.
Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin darf im Unterricht weiterhin ein Kopftuch tragen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch in Karlsruhe, das Verbot für Lehrerinnen in Baden-Württemberg sei rechtswidrig. Ein solches Verbot finde im geltenden Recht des Bundeslandes «keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage».
aber dieser Streit ist meiner Ansicht nach leider noch lange nicht entschieden, denn weiter heisst es: Das Grundgesetz lasse den Ländern im Bezug auf die Ausgestaltung der Schule weit gehende Freiheiten. Insofern sei es Aufgabe der Länderparlamente, die einander widersprechenden Grundrechte von Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot der Schulen miteinander in Einklang zu bringen. Dass die Länder mit Gesetzesänderungen reagieren werden um die Entschiedung des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen halte ich nicht für unwahrscheinlich.
[via NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Lehrerin gewinnt Kopftuchstreit in Karlsruhe]

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