Nachdem bereits am 6. März 2009 der Grundstein als Grundsatzbeschluß der Kultusministerkonferenz gelegt wurde, wurden nun am 12. März 2010 die Hochschulen durch das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium für Handwerksmeister geöffnet. Ohne Zugangsbeschränkung können Handwerksmeister/innen nun jedes Studium an jeder Hochschule des Landes antreten.
Ohne Meisterbrief dürfen sämtliche Gesellen ein Studium aufnehmen, dass dem ausgeübten Beruf fachlich entspricht.
Ohne Meisterbrief dürfen sämtliche Gesellen ein Studium aufnehmen, dass dem ausgeübten Beruf fachlich entspricht.
Ihr-Hochzeitsfotograf am 20. April 2010, 15:07 - Rubrik: Hochschule








