Studierende, die sich an ihrer Hochschule in Gremien politisch engagieren, müssen die Studiengebühren nicht in voller Höhe zahlen. Das geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts hervor, das jetzt veröffentlicht wurde.
Geklagt hatte ein junger Mann, der an der Universität Hamburg Volkswirtschaftslehre studiert. Da er sich zwischen 2007 und 2008 an der Uni politisch engagiert habe und auch als studentische Hilfskraft an seinem Institut arbeitete, habe er aus zeitlichen Gründen das Lehrangebot nicht vollständig nutzen können. Deshalb wollte er den damals fälligen Beitrag von 500 Euro pro Semester nicht in voller Höhe zahlen.


Geklagt hatte ein junger Mann, der an der Universität Hamburg Volkswirtschaftslehre studiert. Da er sich zwischen 2007 und 2008 an der Uni politisch engagiert habe und auch als studentische Hilfskraft an seinem Institut arbeitete, habe er aus zeitlichen Gründen das Lehrangebot nicht vollständig nutzen können. Deshalb wollte er den damals fälligen Beitrag von 500 Euro pro Semester nicht in voller Höhe zahlen.


# 18. April 2010, 17:35 - Rubrik: Bildungspolitik - Autor: bericht
Kommentare:
# Uschi K. (Gast) schrieb am 6. Jul, 09:28:
Uni muss Studiengebühren senken
Hallo!Ich finde, das Engagement muss in den Rahmen der Studienzeit passen. Das Studium kommt an erster Stelle.
In der Arbeitswelt ist es genauso. Wenn man sich außerhalb der Arbeitszeit informiert, bzw. weiterbildet bekommt man dies auch höchstselten vergütet.
In der Politik ist das leider oft genau andersrum!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
# Fabian (Gast) schrieb am 5. Jan, 10:30:
Studium ist wichtig! Also: gut so!








