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Die Diskussionen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind davon geprägt, dass das Grundeinkommen aus sehr unterschiedlichen, teilweise entgegengesetzten Motiven heraus angestrebt wird. Dieser großen Unterschiedlichkeit der mit dem Grundeinkommen verbundenen Ziele entspricht die Unterschiedlichkeit der vorgeschlagenen Modelle. Dabei ist wesentlich, dass oft nicht das Grundeinkommen selbst sehr unterschiedlich ausgestaltet ist, sondern dass das Grundeinkommen mit unterschiedlichen anderen Reformvorschlägen für das Steuer- und Sozialsystem verknüpft wird.

Wirtschaftsliberale Modelle verbinden das Grundeinkommen mit der Einführung einer Flat Tax in der Einkommensteuer, einer Kopfpauschale als Beitrag zur Krankenversicherung und der Abschaffung der Lebensstandardsicherung durch Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Verknüpfung des Grundeinkommens mit anderen Reformvorschlägen erschwert die Untersuchung der Frage, ob ein Grundeinkommen finanzierbar wäre. Denn bei der Analyse der finanziellen Folgen müssen die Wirkungen des Grundeinkommens und die Wirkungen der vorgeschlagenen Begleitmaßnahmen auseinander gehalten werden.

Unter einem Grundeinkommen wird ein Einkommen verstanden, das von einem politischen Gemeinwesen an alle seine Mitglieder individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Pflicht zur Gegenleistung gezahlt wird.[1] Außerdem ist das Grundeinkommen in Existenz sichernder Höhe anzusetzen, da es andernfalls viele seiner intendierten Zwecke nicht erfüllen könnte.

Das Grundeinkommen ist ein neues Instrument der Mindestsicherung. Daraus ergibt sich auch, welche der bestehenden sozialen und steuerlichen Instrumente durch das Grundeinkommen ersetzt werden müssten. Als neue universale Mindestsicherung ersetzt das Grundeinkommen die Sozialhilfe, in Deutschland das Arbeitslosengeld II, die Ausbildungsförderung, das Kindergeld und die Steuerbefreiung des Existenzminimums in der Einkommensteuer. Es ersetzt auch Rente und Arbeitslosengeld, dies jedoch nur in der Höhe des Grundeinkommens.

Daraus ergibt sich auch, was ein so definiertes Grundeinkommen nicht ersetzt: Es stellt keinen Ersatz dar für soziale Leistungen und Steuervergünstigungen, die über die Mindestsicherung hinausgehen. Somit kann das Grundeinkommen Rente und Arbeitslosengeld bezüglich deren Funktion als Absicherung des individuellen Lebensstandards nicht ersetzen. Auch eine bestimmte Finanzierungsform der sozialen Krankenversicherung, eine bestimmte Ausgestaltung des Tarifs der Einkommensteuer sowie andere Steuerreformen erscheinen im Zusammenhang mit dem Grundeinkommen als willkürlich gesetzte sachfremde Zutaten, die sich nicht aus der Grundeinkommensidee herleiten lassen.

Mehr unter http://bildung24.cwsurf.de/das-bedingungslose-grundeinkommen/41-allgemein/304-finanzierung-des-bedingungslosen-grundeinkommens

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