In der Debatte um einheitliche Schulkleidung haben die Gegner das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Bild uniformierter Jugendlicher im Dritten Reich angeführt.
Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) lehnte eine verpflichtende Einführung von Schuluniformen ab. Die Individualität der Kleidung sei durch das Grundgesetz geschützt, sagte der Minister in Hannover. Gegen eine verpflichtende Schuluniform gebe es zudem rechtliche Bedenken, weil die Verfassung in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiere. Das Tragen einer Burka, mit dem zwei Schülerinnen in Bonn auffielen, sei als religiöse Provokation gedacht und wäre auch durch eine Schuluniform nicht zu verhindern gewesen, meinte Busemann.
Mehr auf http://bildung24.cwsurf.de/blog/42-inland/247-schuluniform-verletzt-grundgesetz
Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) lehnte eine verpflichtende Einführung von Schuluniformen ab. Die Individualität der Kleidung sei durch das Grundgesetz geschützt, sagte der Minister in Hannover. Gegen eine verpflichtende Schuluniform gebe es zudem rechtliche Bedenken, weil die Verfassung in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiere. Das Tragen einer Burka, mit dem zwei Schülerinnen in Bonn auffielen, sei als religiöse Provokation gedacht und wäre auch durch eine Schuluniform nicht zu verhindern gewesen, meinte Busemann.
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