Berlin. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat den Ländern weitere finanzielle Hilfe des Bundes im Bildungsbereich angeboten. Zugleich stellte sie in der am Donnerstag erscheinenden neuen Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit" einen wesentlichen Teil der Föderalismusreform in Frage. Es sei falsch gewesen, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu verbieten, sagte Schavan.
Das sogenannte Kooperationsverbot sei ein Fehler gewesen, den heute nur noch eine Handvoll Politiker wiederholen würden. Die Bestimmung war bei der ersten Föderalismusreform 2006 insbesondere auf Drängen von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und auch anderer Unionspolitiker ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sie untersagt dem Bund, Investitionen in Bildungsbereichen zu tätigen, für den seitdem ausschließlich die Länder verantwortlich sind. Ausnahmen bilden allerdings Wissenschaft und Hochschulen.
"Da ist damals ein Crash passiert"
Schavan sagte, das Kooperationsverbot sei ein Beispiel dafür, dass man aus einer momentanen Missstimmung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern nicht das Grundgesetz ändern dürfe, sagte Schavan. "Da ist damals ein Crash passiert."
Die Ministerin sagte weiter, der Bund wolle den Ländern langfristig helfen, die Ausgaben für Schulen und Hochschulen zu erhöhen. Von den drei Milliarden Euro pro Jahr, die der Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich für Bildung und Forschung ausgeben wolle, würden auch die Länder profitieren, und zwar auf Dauer, sagte Schavan.
Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, sprach von einer "späten Erleuchtung" der Bundesbildungsministerin. "Das Kooperationsverbot blockiert den Aufbruch in die Bildungsrepublik." Schavan unterschlage allerdings, "dass es auch ihr ausdrücklicher Wille war, das Kooperationsverbot einzuführen". Bis vor kurzem habe sie dieses auch stets verteidigt.
Quelle: http://bildung24.cwsurf.de/forum/viewtopic.php?f=26&t=75
Das sogenannte Kooperationsverbot sei ein Fehler gewesen, den heute nur noch eine Handvoll Politiker wiederholen würden. Die Bestimmung war bei der ersten Föderalismusreform 2006 insbesondere auf Drängen von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und auch anderer Unionspolitiker ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sie untersagt dem Bund, Investitionen in Bildungsbereichen zu tätigen, für den seitdem ausschließlich die Länder verantwortlich sind. Ausnahmen bilden allerdings Wissenschaft und Hochschulen.
"Da ist damals ein Crash passiert"
Schavan sagte, das Kooperationsverbot sei ein Beispiel dafür, dass man aus einer momentanen Missstimmung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern nicht das Grundgesetz ändern dürfe, sagte Schavan. "Da ist damals ein Crash passiert."
Die Ministerin sagte weiter, der Bund wolle den Ländern langfristig helfen, die Ausgaben für Schulen und Hochschulen zu erhöhen. Von den drei Milliarden Euro pro Jahr, die der Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich für Bildung und Forschung ausgeben wolle, würden auch die Länder profitieren, und zwar auf Dauer, sagte Schavan.
Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, sprach von einer "späten Erleuchtung" der Bundesbildungsministerin. "Das Kooperationsverbot blockiert den Aufbruch in die Bildungsrepublik." Schavan unterschlage allerdings, "dass es auch ihr ausdrücklicher Wille war, das Kooperationsverbot einzuführen". Bis vor kurzem habe sie dieses auch stets verteidigt.
Quelle: http://bildung24.cwsurf.de/forum/viewtopic.php?f=26&t=75








