Die Wege ins Ausland sind seit einigen Jahren so kurz und vielfältig wie nie zuvor. Gerade nach der Schule oder während des Studiums bieten sich jungen Erwachsenen zahlreiche Möglichkeiten für einen längeren Auslandsaufenthalt. Eine davon ist die Kombination aus Arbeiten und Reisen, das sogenannte Work and Travel bzw. die Working Holidays.
Arbeiten und Reisen im Ausland?
Die Vorteile der Kombination aus Work (Arbeiten) und Travel (Reisen) machen schnell deutlich, warum sich diese Variante seit einigen Jahre großer Beliebtheit erfreut: Im Gegensatz zu anderen Formen des Auslandsaufenthalts (z. B. mit einem Schüleraustausch oder als Au-pair) ist man nicht an einen Ort gebunden, sondern kann durch wechselnde Gelegenheitsjobs seine Reisekasse aufbessern und gleichzeitig das Gastland bereisen.
Working Holiday Visum
Einzige Bedingung ist der Besitz eines gültigen Working-Holiday-Visums (WHV). Als Bestandteil bilateraler Abkommen zwischen zwei Staaten erlaubt dieses Visum dem Inhaber einen längerfristigen Aufenthalt sowie eine zeitliche befristete Arbeit im jeweils anderen Land. Dabei existiert das Prinzip des WHV erst seit Sommer 1980, in dem Japan und Australien das erste Abkommen dieser Art besiegelten. Da sich dieses Pilotprojekt sehr erfolgreich entwickelte, folgten schon bald zahlreiche andere Länder nach. Allerdings ist jedes Working-Holiday-Visum an bestimmte Bedingungen geknüpft, die je nach Land variieren können:
Arbeiten und Reisen im Ausland?
Die Vorteile der Kombination aus Work (Arbeiten) und Travel (Reisen) machen schnell deutlich, warum sich diese Variante seit einigen Jahre großer Beliebtheit erfreut: Im Gegensatz zu anderen Formen des Auslandsaufenthalts (z. B. mit einem Schüleraustausch oder als Au-pair) ist man nicht an einen Ort gebunden, sondern kann durch wechselnde Gelegenheitsjobs seine Reisekasse aufbessern und gleichzeitig das Gastland bereisen.
Working Holiday Visum
Einzige Bedingung ist der Besitz eines gültigen Working-Holiday-Visums (WHV). Als Bestandteil bilateraler Abkommen zwischen zwei Staaten erlaubt dieses Visum dem Inhaber einen längerfristigen Aufenthalt sowie eine zeitliche befristete Arbeit im jeweils anderen Land. Dabei existiert das Prinzip des WHV erst seit Sommer 1980, in dem Japan und Australien das erste Abkommen dieser Art besiegelten. Da sich dieses Pilotprojekt sehr erfolgreich entwickelte, folgten schon bald zahlreiche andere Länder nach. Allerdings ist jedes Working-Holiday-Visum an bestimmte Bedingungen geknüpft, die je nach Land variieren können:
- Das Visum wird nur ein einziges Mal ausgestellt.
- Deutsche Staatsbürgerschaft und gültiger Reisepass
- Die Gültigkeit ist zumeist auf 12 Monate beschränkt.
- Der Reisende darf bei der Beantragung nicht älter als 30 Jahre alt sein. Ausnahme ist hier Kanada, wo das WHV bis 35 Jahre ausgestellt wird.
- Bei der Einreise muss eine finanzielle Sicherheit vorhanden sein.
- Der Antragsteller darf nicht von Kindern begleitet werden bzw. muss kinderlos sein.
www.work-and-travel.de am 28. Januar 2011, 14:31 - Rubrik: Auslandserfahrung








